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   VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075   

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VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075 (https://dejure.org/2023,20334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2023 - 24 CS 23.1075 (https://dejure.org/2023,20334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2023 - 24 CS 23.1075 (https://dejure.org/2023,20334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, Abs. 5; VwGO § 130 Abs. 2, § 146; ZPO § 238; VwGO i.V.m. § 173 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; WaffG § 45 Abs. 2
    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

  • rewis.io

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Versäumung der Klagefrist, Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur durch Urteil, Anforderungen an Auswahl, Unterweisung und Beaufsichtigung einer zur Briefkastenleerung ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG, § 45 Abs. 2 WaffG, § 60 VwGO
    Waffenrecht: Zu den Anforderungen an die Unterweisung und Beaufsichtigung einer zur Briefkastenleerung ausgewählten Hilfsperson | Regelvermutung; Widerlegung; Briefkastenleerung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG, § 45 Abs. 2 WaffG, § 60 VwGO
    Waffenrecht: Zu den Anforderungen an die Unterweisung und Beaufsichtigung einer zur Briefkastenleerung ausgewählten Hilfsperson | Regelvermutung; Widerlegung; Briefkastenleerung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 24 CS 21.3067

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unterster Grenze der Regelvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    aa) Eine Widerlegung kann (nur) gelingen, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

    Auch der Umstand, dass die Zahl der verhängten Tagessätze sich an der unteren Grenze der waffenrechtlichen Regelvermutung befindet, begründet keinen Ausnahmefall; andernfalls würde die Festlegung einer unteren Grenze ihres Sinnes beraubt (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    aa) Eine Widerlegung kann (nur) gelingen, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

    Vorzunehmen ist eine tatbezogene Prüfung in Gestalt der Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 35).

  • VGH Hessen, 15.09.2022 - 4 A 2514/20
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Die Vermutungsregelung setzt insbesondere nicht voraus, dass außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Waffenbesitzer bekanntgeworden sind (vgl. HessVGH, B.v. 15.9.2022 - 4 A 2514/20.Z - juris Rn. 31).

    Ebenfalls kann aus der beruflichen Stellung des Betroffenen für sich regelmäßig nichts zu seinen Gunsten hergeleitet werden (vgl. HessVGH, B.v. 15.9.2022 - 4 A 2514/20.Z - juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3442/93

    Verspätete Widerspruchseinlegung; Anrechenbarkeit des Verschuldens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Mithin ist für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller ohne Verschulden verhindert war, die gesetzliche Klagefrist einzuhalten, allein entscheidend, ob er selbst eine zuverlässige Person ausgewählt, in zumutbaren Grenzen unterwiesen und beaufsichtigt hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V C 110.72 - juris Rn. 29; OVG NW, U.v. 29.3.1995 - 13 A 3442/93 - juris Rn. 8).

    Denn die Mutter ist als Familienangehörige typischerweise - und so auch hier - nicht Bevollmächtigte (vgl. BFH, B.v. 23.10.2001 - VIII B 51/01 - juris Rn. 9; OVG NW, U.v. 29.3.1995 - 13 A 3442/93 - juris Rn. 6; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 60 Rn. 69), so dass eine Zurechnung ihres eigenen Verschuldens nach Maßgabe des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO ausscheidet.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Ungeachtet der gegenwärtig fehlenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids hat die Beschwerde auch deshalb keinen Erfolg, weil bei der gebotenen Interessenabwägung die differenzierte gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO einerseits und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO andererseits zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 - Rn. 17).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Gegen die waffenrechtlichen Nebenentscheidung - insbesondere die Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) sowie die Androhung der Sicherstellung und der Androhung eines Zwangsgeldes - bestehen keine Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Gegen die waffenrechtlichen Nebenentscheidung - insbesondere die Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) sowie die Androhung der Sicherstellung und der Androhung eines Zwangsgeldes - bestehen keine Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Auch bei der Vornahme der Prognose selbst besteht für die Behörde strukturell kein Raum für Ermessen (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.251 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Sie greift auch, soweit der Antragsteller sich ansonsten straffrei geführt hat (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - Rn. 18).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
    Ein Verschulden des Antragsstellers ist vorliegend zunächst nicht deshalb ersichtlich, weil etwa mit Blick auf Alter und Gesundheit der Mutter Anhaltspunkte bestanden hätten, dass sie nicht zu einer ordnungsgemäßen Entnahme der Post oder nicht dazu in der Lage ist, bei Rückkehr des Antragstellers die während seiner Abwesenheit eingegangene Post vollständig zu übergeben (vgl. BGH, B.v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99 - juris Rn. 17 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - 18 B 2004/20

    Umfang der Verschuldenszurechnung des Prozessbevollmächtigten und Zeitpunkt der

  • VGH Bayern, 18.08.2008 - 21 BV 06.3271

    Waffenbesitzkarten und sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf; fehlende

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256

    Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

  • BFH, 23.10.2001 - VIII B 51/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung - Postzustellungsurkunde -

  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Berlin, 12.07.1989 - 3 L 5.88
  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins

    c) Gegen die waffenrechtlichen Nebenentscheidungen - insbesondere die Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) sowie die Androhung der Sicherstellung und der Androhung eines Zwangsgeldes - bestehen folgerichtig ebenfalls keine Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 24 CS 23.1075 - juris Rn. 35).
  • VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37

    Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung,

    Alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen und rechtlich relevanten Umstände dürfen für die Prognose herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 24 CS 23.1075 - juris Rn. 23).
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